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INFOS FÜR MIETER

Das Mietverhältnis gilt als zustande gekommen, sobald die Mietverträge vom Mieter sowie vom Vermieter unterzeichnet sind. Vor der Schlüsselübergabe müssen sowohl der erste Mietzins als auch die Kaution einbezahlt sein.
Sind Kaution und der erste Mietzins nicht einbezahlt und die Haftpflichtversicherung nicht vor der Übergabe abgeschlossen, ist der Vermieter berechtigt vom Mietverhältnis zurückzutreten.

Bei der Wohnungsübergabe wird ein Zustandsprotokoll erstellt und von beiden Parteien unterzeichnet.

Nachträglich festgestellte Mängel können innert 14 Tagen seit Übergabe der Mietsache beim Vermieter schriftlich nachgemeldet werden. Die Beschriftung von Briefkasten und Sonnerietasten muss einheitlich sein. Die Namenschilder werden vom Vermieter auf Kosten des Mieters besorgt.

Gebrauch der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache mit aller Sorgfalt zu behandeln, sauber zu halten und vor Schaden zu schützen. Die Untermiete oder dauernde Aufnahme erwachsener Personen, die nicht zur Familiengemeinschaft gehören, bedürfen einer schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Heiratet der Mieter während der Dauer des Mietverhältnisses ist er verpflichtet, dies dem Vermieter schriftlich mitzuteilen.Das Halten von Haustieren bedarf ebenfalls einer schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Schäden verursacht durch Tierhaltung unterliegen nicht der allgemeinen Abnützung und müssen zu 100 % vom Mieter getragen werden.


Bauliche Veränderungen am Mietobjekt durch den Mieter

Veränderungen am Mietobjekt sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Fehlt die schriftliche Zustimmung, kann der Vermieter beim Auszug des Mieters die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen. Wird darauf verzichtet, hat der Mieter keinen Anspruch auf Entschädigung für die installierten Einrichtungen.


Nebenkosten

Die Nebenkosten können inklusive, pauschal oder akonto vereinbart sein.

  • Inklusive: Die Nebenkosten sind im Mietzins enthalten.
  • Pauschal: Die Nebenkosten sind nicht im Mietzins enthalten und separat im Mietvertrag aufgeführt. Falls die Nebenkostenabrechnung ergibt, dass die Nebenkosten zu tief berechnet wurden, kann keine Nachzahlung durch den Vermieter verlangt werden. Die Nebenkosten können jedoch auf den nächsten Kündigungstermin auf die tatsächliche Summe angepasst werden.
  • Akonto: Die Nebenkosten sind nicht im Mietzins enthalten und separat im Mietvertrag aufgeführt. Bei den monatlichen Zahlungen handelt es sich lediglich um Akonto-Zahlungen. Aufgrund jährlicher Nebenkostenabrechnung wird festgestellt ob eine Nachzahlung oder Rückerstattung zu erfolgen hat. Falls die Nebenkosten zu hoch oder zu tief vereinbart wurden, kann eine Anpassung der Akonto-Zahlungen auf den nächsten Kündigungstermin vorgenommen werden.

Die Nebenkosten können nach Verbrauch, Einheit, m2, m3 oder Wertquoten auf die Objekte verteilt werden. Wird die Nebenkostenabrechnung nicht innert 30 Tagen angefochten gilt sie als genehmigt.


Zahlungsverzug

Der Mieter hat den Mietzins im Voraus auf den 1. des Monats zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter bei Zahlungseingängen nach dem Verfalldatum einen Verzugszins von 5 % sowie Mahngebühren von Fr. 20.- in Rechnung zu stellen.


Rechtsweg bei Zahlungsverzug

  • Falls am 12. des Monates der Mietzins nicht eingetroffen ist, erhält der Mieter die Kündigungsandrohung mit einer letzten Nachfist den ausstehenden Mietzins innert 30 Tagen zu begelichen . Art. 257d OR:
  • Falls der Mietzins innert dieser Frist bezahlt wurde, wird das Mietverhältnis unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf das nächste Monatsende gekündigt.

Kündigung

Die Kündigung ist dem Vermieter schriftlich per eingeschriebener Post zuzusenden. Bei Familienwohnungen muss auch der Ehepartner, selbst wenn er auf dem Vertrag nicht erwähnt ist, die Kündigung mit unterschreiben damit diese rechtsgültig ist. Will der Mieter den Mietvertrag ohne Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist auflösen, ist er verpflichtet, selbst einen geeigneten Nachfolgemieter zu suchen. Die Mietinteressenten haben dem Vermieter ein unterzeichnetes Mietgesuch zuzustellen.


Rückgabe des Mietobjektes

Über den Zeitpunkt der Rückgabe haben sich die Parteien rechtzeitig zu verständigen. Die Rückgabe erfolgt spätestens am Tag nach Beendigung der Miete um 12:00 Uhr.
Das Mietobjekt ist dem Vermieter vollständig geräumt und einwandfrei gereinigt mit allen Schlüsseln und Inventargegenständen gemäss „Merkblatt für die Rückgabe der Mietsachen“ zurückzugeben.
Fehlende Schlüssel sind vom Mieter zu ersetzen. Bei geschützter Schliessanlage werden Schloss und Schlüssel auf Kosten des Mieters ersetzt. Spätestens 30 Tage vor dem Auszug sind Geschirrwaschmaschinen, Waschautomaten oder Tumbler, welche dem alleinigen Gebrauch dienen, durch eine Fachfirma zu Lasten des Mieters auf einwandfreie Funktion überprüfen zu lassen. Der Nachweis für die erfolgten Servicearbeiten ist dem Vermieter bei der Wohnungsabgabe vorzulegen.

Allfällige zur Wohnung gehörende Cheminée-Anlagen sind auf den Auszugstermin durch den Kaminfeger auf Kosten des Mieters reinigen zu lassen. Der Elektroboiler (wenn separat in Wohnung vorhanden) muss entkalkt werden. Sind seit der letzten Entkalkung keine 5 Jahre vergangen, wird die Entkalkung anteilsmässig abgerechnet.

Fallt der Rückgabetermin auf ein Wochenende oder Feiertag, so hat die Übergabe am darauffolgenden Werktag zu erfolgen.

Filter bei Lüftungsanlage sind ebenfalls auszutauschen.

INFOS zur objektpflege

Das Problem
Hauptsächlich in den Winterhalbjahren häufen sich die Klagen über Kondenswasserbildung in Wohnbauten. Die Folge dieser Kondenswasserbildung sind Feuchtigkeitsschäden und –Mängel, wie Schimmelpilzbefall an den Innenseiten von Aussenwänden und Fensterteilen, störende Niederschläge am Fenster, Fleckenbildung und Tapetenablösungen. Viele dieser Erscheinungen sind auch hygienisch bedenklich und müssen in jedem Fall vermieden werden.


Lüften als Gegenmassnahme
Die Hauptursachen der vermehrten Kondenswasserbildung liegen heute bei der aus Energiespargründen notwendigerweise dichteren Gebäudehülle und einem Fehlverhalten bei der Lüftung von Wohnräumen. Früher erfolgte eine natürliche und dauernde Lüftung durch undichte Stellen in der Gebäudehülle.


Richtiges Lüften heisst
Während 5 bis 10 Minuten sind die Fenster vollständig zu öffnen (Stosslüften). Besonders wirksam ist die kurze Querlüftung (Durchzug).Mit dieset Massnahme wird in kurzer Zeit viel Raumluftfeuchte abgeführt. Das Auskühlen der Wand- und Decken-Oberfläche wird verhindert und eine Menge Heizenergie kann gespart werden.


Wann soll gelüftet werden?
Machen Sie es sich zur Gewohnheit, bewohnte Räume am Tag 3 Mal zu lüften, am Morgen, am Mittag und am Abend, und zwar so, wie oberhalb beschrieben.


Beachten Sie
In geheizter Raumluft ist aus physikalischen Gründen immer, vor allem in Feuchträumen wie Bad, Küche und Waschküche etc., mehr Feuchtigkeit vorhanden als im kalten Aussenklima. Selbst wenn in der kalten Jahreszeit draussen Regen, Schnee und Nebel vorhanden sind, können Sie bedenkenlos lüften. Es stimmt nicht, dass man beim Lüften feuchte Luft hereinlässt. Im Gegenteil, man führt Raumluftfeuchte nach aussen ab.


Richtiges Lüften bei längerer Abwesenheit
Vermeiden Sie es, während der Heizperiode das Fenster oder andere Lüftungseinrichtungen in dauernder Kippstellung geöffnet zu lassen. In dieser Stellung kühlen die angrenzenden Bauteile derart aus, dass sich Kondenswasser bilden kann. Zudem geht damit dauernd Heizenergie verloren. Der Einsatz des Dreh-Kipp-Verschlusses ist jedoch in den Sommermonaten angebracht. Das Fenster in dauernder Kippstellung ist in diesen Monaten die richtige Lüftungseinrichtung, die hilft, die Raumluftqualität zu verbessern. Sie ist aber kein Ersatz für die richtige Stosslüftung, die von Zeit zu Zeit auch im Sommer vorgenommen werden sollte.


Raumtemperatur
Senken Sie die Raumtemperatur nicht übermässig und ohne Überprüfung der Isolationsqualität der Gebäudehülle. Unverhältnismässige Energiesparbemühungen können zu Kondenswasser-Schäden und zu hygienischen Problemen (Schimmelpilzbildung) führen. Bleiben Sie in den Wohnräumen bei einer Temperatur von ca. 20 Grad Celsius und in den Schlafräumen bei ca. 17 Grad.


Merke
Richtiges Lüften (Stosslüften) spart Energie, ist hygienischer und vermeidet Feuchtigkeitsschäden in den Räumen.

Je nach Umfang der Beeinträchtigung der Mietsache wird zwischen schwerem, mittlerem und kleinem Mangel unterschieden.

Schwere und mittlere Mängel sind durch den Vermieter zu beheben. Der kleine Mangel / kleine Unterhalt nach Art. 259 OR ist von geringfügiger Natur. Er kann durch einfache Reinigung oder durch Ausbesserung leicht und ohne grössere Kosten behoben werden. Eine solche Schadensbehebung gehört zum alltäglichen Unterhalt der Sache und muss vom Mieter getragen werden. Falls im Mietvertrag nichts vereinbart wurde, richtet sich der Umfang in welchem die Kosten übernommen werden müssen nach Ortsgebrauch (z.B. Kt. Bern Fr. 180.— bis 200.—). Falls der kleine Unterhalt im Mietvertrag geregelt wurde, geht dieser Betrag dem Ortsgebrauch vor.

Art. 8, Absatz i, der Allgemeinen Vertragsbestimmungen des Mietvertrages der Mägert Immobilienverwaltung umschreibt den kleinen Unterhalt wie folgt:

Als kleine Ausbesserungen gelten im Übrigen sämtliche Reparaturen bis zu einem Betrag von Fr. 200.–.


Als kleine Ausbesserungen / kleiner Unterhalt gilt insbesondere die


Instandhaltung von:

  • Türschlösser und  -griffe; der Schrank- und andere Schlösser und Scharniere.
  • elektrische Schalter, Steckdosen und Sicherungen.
  • Leuchtmittel
  • Gurten, Seile, Kurbeln von Storen, RolLladen und Zugjalousien.
  • Duschschläuche und WC-Brillen sowie sanitäre Umstell- und Verschliessapparaturen und ähnliche Vorrichtungen.
  • Dichtungen an Hahnen oder anderen sanitären Armaturen und einfache Reparaturen an Spülkästen.
  • Abflussleitungen und Siphons bis zum Anschluss an die Hauptleitung (Reinigen und Entstopfen).
  • Glasscheibe, gesprungene Scheiben sind spätestens bei Beendigung der Mietzeit zu ersetzen.


Die Behebung von Schäden auch über Fr. 200.—, die infolge von unsorgfältigem und nicht vertragsgemässem Gebrauch der Mietsache entstanden sind, müssen in jedem Fall vollumfänglich von den Mietern bzw. deren Versicherungen übernommen werden.

Parkett ein lebendiger Boden

Holz lebt und das aus diesem natürlichen Werkstoff gefertigte Parkett ebenfalls. Je nach Klima kann es schwinden und kleine Fugen bilden (Trockenheit) oder sich ausdehnen (Feuchtigkeit). Wir empfehlen deshalb, ein möglichst konstantes Raumklima zu schaffen. Ideal ist eine Temperatur von 20 – 22 °C bei mindestens 45 – 50% relativer Luftfeuchtigkeit. Damit wird der Fugenbildung vorgebeugt und das Wohlbefinden der Menschen unterstützt. Eine gleichbleibende Luftfeuchtigkeit erreichen Sie durch Wasserverdunster an Heizkörpern oder mit Luftbefeuchtungsgeräten. Über Niedertemperatur-Bodenheizungen (max. 26 – 27 °C Oberflächentemperatur im Parkett) können auch bei optimaler Raumluftfeuchtigkeit geringe Fugen entstehen.


Tägliche Reinigung
Versiegeltes Parkett braucht wenig, aber regelmässige Zuwendung. Reinigung mit einem Haarbesen, Staubsauger oder leicht wasserfeuchten (nebelfeuchten) Lappen (es sollte kein Wasser auf das Parkett gelangen). Für grössere Verunreinigungen können Sie dem Wischwasser auch ein neutrales Reinigungsmittel beigeben.Verschmutzungen, Schuhsohlenstriche oder Ähnliches entfernen Sie vorteilhafterweise mit einem Radiergummi oder milden Reiniger oder flüssigem Polish. Wassertropfen oder Wasserpfützen müssen sofort aufgewischen werden.


Jetzt wird’s wichtig!
Damit Ihre Freude am schönen Parkett ungetrübt bleibt, sollten Sie einige Ratschläge beachten:


+ Positiv für den Parkettboden

  • Ein Raumklima von 20 – 22 °C bei mindestens 45 – 50 % relativer Luftfeuchtigkeit.
  • Eine Schmutzmatte vor der Haustüre
  • Filz unter Stuhlbeinen oder Kunststoffscheiben unter Möbeln, die vor groben Kratzern und Eindrücken schützen.
  • Regelmässige Behandlung (je nach Bedarf) mit einem geeigneten Parkett-Polish.
  • Rechtzeitiges Nachversiegeln, um die Lebensdauer zu erhöhen.
  • Blumentöpfe mit Untersätzen versehen, damit kein Wasser aufs Parkett gelangt.


– Schlecht für den Parkettboden

  • Keine Scheuermittel einsetzen.
  • Das Hereintragen von Sand und/oder Steinchen vermeiden
  • Keine Nassreinigung
  • Zum Reinigen niemals Stahlspäne oder –wolle benutzen.
  • Keine Reinigungsmaschinen (Automaten) einsetzen.
  • Auf gar keinen Fall das Parkett mit einem Dampfreiniger behandeln.
  • Keine Teppichunterlagen mit grossen Weichmacheranteilen einsetzen (Fleckenbildung).

Der Laminatboden ist aufgrund seiner harten und wasserundurchlässigen Oberfläche hygienisch und relativ leicht zu pflegen. Als vorbeugende Massnahme sollte der Eingangsbereich mit einer Schmutzmatten versehen werden, welche verhindert, dass grössere Schmutzmengen in die Wohnung getragen werden.

Bitte schenken Sie den nachfolgenden Punkten Beachtung:

  • Möglichst trocken reinigen (Mopp, Besen, Staubsauger)
  • Bei feuchter Reinigung nur „nebelfeucht“ wischen, damit kein Wasser auf dem Laminatboden stehen bleibt. Sonst kann möglicherweise Wasser in die Fugen eindringen und lässt das Holz an den Kanten aufquellen
  • Laminatreiniger benutzen
  • Hartnäckige Flecken unverdünnt mit Laminatreiniger behandeln, anschliessend „nebelfeucht“ nachwischen
  • Alle Möbel, insbesondere Stühle, mit Filzgleitern versehen, um Kratzer in der Oberfläche zu vermeiden
  • Schreibtischstuhl mit weichen Rollen benutzen

Merke

Der Laminatboden hat im Gegensatz zu Parkett keine Nutzschicht aus Massivholz, die abgeschliffen werden kann. Die Oberfläche ist aus Kunststoff und wenn diese beschädigt ist, gibt es keine Möglichkeit zur Reparatur.

  • Damit die Wasserzirkulation in Umlauf ist, müssen Sie im nächsten Schritt die Heizkörper voll aufdrehen, resp. stellen Sie den Thermostat auf die höchste Stufe. Der Wasserkreislauf ist nun vollständig geöffnet. ACHTUNG: Das Wasser im Kreislauf kann heiss sein.
  • Nun können Sie das Ventil, welches sich in der Regel auf der gegenüberliegenden Seite des Thermostatventils befindet, mit dem Schlüssel langsam und gegen den Uhrzeigersinn aufdrehen. Achtung, es könnte schon von Anfang an Wasser herauslaufen. Halten Sie deshalb den Auffangbehälter von Beginn an darunter. Das Ventil darf nicht ganz aufgeschraubt werden. Es reicht, wenn Sie es soweit aufdrehen, bis ein Zischen zu hören ist. Das ist das Zeichen, dass Luft entweicht. Das Ventil lassen Sie solange geöffnet, bis ein gleichmässiger Wasserstrahl austritt.
  • Wenn das Entlüften an allen Heizkörpern durchgeführt worden ist, sollten Sie an der Heizung den Wasserstand überprüfen. Kleine Wasserverluste (1-2 Liter) sind in der Regel kein Problem. Falls aber grössere Mengen Luft und/oder Wasser entwichen sind, muss Wasser nachgefüllt werden.

Muss eine bestimmte Reihenfolge beachtet werden?

Um ein gutes Ergebnis beim Entlüften aller Heizkörper einer Anlage zu erzielen, sollten Sie wenn möglich zuerst die Umwälzpumpe ihres Heizungssystems ausser Betrieb nehmen. Den Entlüftungsvorgang beginnen Sie dann von unten (UG/EG) nach oben (DG).

In welchen Abständen sollten die Heizkörper entlüftet werden?

Spätestens dann, wenn die Heizung nicht mehr richtig warm wird oder Geräuschentwicklung wahrgenommen wird. Wir empfehlen, diese Prozedur jedes Jahr vor der Heizsaison zu wiederholen, damit die Effizienz ihrer Anlage nicht unnötig beeinträchtigt wird.


Zusammenfassung:

  • Heizkörper voll aufdrehen
  • Ventil öffnen und Luft entweichen lassen, bis das Wasser regelmässig nachfliesst
  • Ventil schliessen und Wassermenge des Kreislaufes kontrollieren und evtl. nachfüller

Wenn Sie Ihre Heizung sehr oft entlüften müssen, weil immer wieder Luft in den Kreislauf eindringt sollten Sie Ihre Heizung von einem Fachhandwerker überprüfen lassen.Rufen Sie uns an – wir stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Kündigung

Die Kündigung ist dem Vermieter schriftlich per eingeschriebener Post zuzusenden. Bei Familienwohnungen muss auch der Ehepartner, selbst wenn er auf dem Vertrag nicht erwähnt ist, die Kündigung mit unterschreiben damit diese rechtsgültig ist. Will der Mieter den Mietvertrag ohne Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist auflösen, ist er verpflichtet, selbst einen geeigneten Nachfolgemieter zu suchen. Die Mietinteressenten haben dem Vermieter ein unterzeichnetes Mietgesuch zuzustellen.


Rückgabe des Mietobjektes

Über den Zeitpunkt der Rückgabe haben sich die Parteien rechtzeitig zu verständigen. Die Rückgabe erfolgt spätestens am Tag nach Beendigung der Miete um 12:00 Uhr.
Das Mietobjekt ist dem Vermieter vollständig geräumt und einwandfrei gereinigt mit allen Schlüsseln und Inventargegenständen gemäss „Merkblatt für die Rückgabe der Mietsachen“ zurückzugeben.
Fehlende Schlüssel sind vom Mieter zu ersetzen. Bei geschützter Schliessanlage werden Schloss und Schlüssel auf Kosten des Mieters ersetzt. Spätestens 30 Tage vor dem Auszug sind Geschirrwaschmaschinen, Waschautomaten oder Tumbler, welche dem alleinigen Gebrauch dienen, durch eine Fachfirma zu Lasten des Mieters auf einwandfreie Funktion überprüfen zu lassen. Der Nachweis für die erfolgten Servicearbeiten ist dem Vermieter bei der Wohnungsabgabe vorzulegen.

Allfällige zur Wohnung gehörende Cheminée-Anlagen sind auf den Auszugstermin durch den Kaminfeger auf Kosten des Mieters reinigen zu lassen. Der Elektroboiler (wenn separat in Wohnung vorhanden) muss entkalkt werden. Sind seit der letzten Entkalkung keine 5 Jahre vergangen, wird die Entkalkung anteilsmässig abgerechnet.

Fallt der Rückgabetermin auf ein Wochenende oder Feiertag, so hat die Übergabe am darauffolgenden Werktag zu erfolgen.

Filter bei Lüftungsanlage sind ebenfalls auszutauschen.